§ 8 Der Ausschuss für soziale Fragen
8.1
Der Ausschuss für soziale Fragen ist das vorbereitende Organ des Bundesverbandes der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V. für den satzungsmäßig verankerten Sozialausschuss des Deutschen Jugendherbergswerkes.
8.2
Der Ausschuss für soziale Fragen setzt sich aus den gewählten Mitgliedern zusammen.
8.3
Der Ausschuss für soziale Fragen wählt aus seinen Reihen seine/seinen Vorsitzenden für 4 Jahre. Er ist gleichzeitig Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V. nach § 7.1.5
8.4
Der Ausschuss für soziale Fragen vertritt die Interessen der Herbergseltern gemäß der Satzung des Bundesverbandes der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V. und der Satzung des Deutschen Jugendherbergswerkes, sofern sie nicht anders verbindlich geregelt sind.
8.5
Der Ausschuss für soziale Fragen gibt sich eine Geschäftsordnung.
8.6
Der Ausschuss für soziale Fragen wählt aus seinen Reihen die Mitglieder von Unterausschüssen.