§ 3 Mitgliedschaft
3.1
Mitglieder des Bundesverbandes der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V. sind die Landesverbandsarbeitsgemeinschaften.
3.2
Voraussetzungen hierfür sind
- Die Ziele und Aufgaben einer Landesverbandsarbeitsgemeinschaft dürfen den Zielen und Aufgaben des Bundesverbandes der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V. nicht widersprechen.
- Der Vertreter einer Landesverbandsarbeitsgemeinschaft muss entsprechend legitimiert sein.
3.3
Personeneinzelmitgliedschaften sind grundsätzlich nicht möglich.
Kann in einem Landesverband wegen zu geringer Zahl an interessierten Herbergseltern und Hausleitungen keine Landesverbandsarbeitsgemeinschaft gebildet werden, so können sich diese Personen einer anderen Landesverbandsarbeitsgemeinschaft anschließen.
3.4
Beitritt und Austritt müssen schriftlich gegenüber dem Vorstand erfolgen. Über den schriftlichen Beitrittsantrag entscheidet der Vorstand. Ein Austritt wird zum 31. Dezember wirksam und muss bis zum 30. August schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt sein.