Bundesverband der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V.

Interessenvertretung der Herbergseltern und Hausleitungen des DJH



§ 12  Finanzierung

12.1           
Die Mitglieder sind verpflichtet, als Beitrag die Kosten des Vereins anteilmäßig zu tragen.

12.2           
Der Haushalt wird jährlich von der Mitgliederversammlung für das Folgejahr festgelegt.

12.3           
Der Berechnungsschlüssel für den Mitgliederbeitrag wird in der Mitgliederversammlung festgelegt.

12.4           
Die Mitglieder sind verpflichtet genaue Angaben für einen Berechnungsschlüssel dem Vorstand zu melden.

12.5           
Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder sonstigen Zahlungen aus dem Vereinsvermögen.

12.6           
Die Beiträge müssen bis zum 01.Februar an den Bundesverband der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V. abgeführt werden.