Bundesverband der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V.

Interessenvertretung der Herbergseltern und Hausleitungen des DJH



§ 11  Beurkundungen und Bekanntmachungen

11.1        
Von den Sitzungen der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse sind Niederschriften anzufertigen. Die Sitzungsprotokolle werden vom Schriftführer verwaltet und vom Versammlungsleiter und Protokollführer unterzeichnet.

11.2        
Bekanntmachungen des Vereins werden über die Mitgliederversammlung in die Landesverbände weitergegeben.

11.3        
Der Vorstand kann Mitteilungen und Infos direkt an die Jugendherbergen weitergeben.

11.4        
Techniken wie Internet, Fax oder ähnliche technische Mittel sind der Briefform gleichwertig, sofern gewährleistet ist, dass die Nachricht den Empfänger erreichen kann.