Bundesverband der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V.

Interessenvertretung der Herbergseltern und Hausleitungen des DJH



§ 10 MandatsträgerInnen

10.1         
MandatsträgerInnen in allen Gremien und Organen des Bundesverbandes der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V. müssen Mitglieder einer Landesverbandsarbeitsgemeinschaft sein.

10.2         
Die VertreterInnen in den Gremien des DJH werden von der Mitgliederversammlung vorgeschlagen.